EU-Quatsch – “Sound” – Reifen – ECE R 117

Bananen, Frontschutzbügel aka “Ramme”, Glühbirnen, Blei-Auswuchtgewichte, Feinstaub und jetzt die Reifen. Ihre Zahl ist schier unendlich – die der Verordnungen und Richtlinien für die Mitgliedsländer der EU. Mit der Richtlinie ECE-R 117 hat die EU nun auch Grenzwerte für das Abroll-Geräusch von Reifen festgelegt. Reifen, die diese Grenzwerte erfüllen, tragen als Kennzeichen ein “S” (”Sound”) auf der Reifenflanke (im Anschluss an die Genehmigungsnummer).

Die Bundesrepublik Deutschland wird die ECE-R 117 ohne Abstriche umsetzen, d.h. nach Punkt 12.4 der Einführungsbestimmungen dieser Regelung, dass ab den nachstehenden Daten (Terminen) der Verkauf oder das Inverkehrbringen eines Reifens untersagt ist, wenn er in den Anwendungsbereich dieser Regelung fällt und den Vorschriften dieser Regelung nicht entspricht (also nicht mit S fur Sound gekennzeichnet ist).

Genau heißt die Verordnung: Einheitliche Bedingungen für die Genehmigung der Reifen hinsichtlich der Rollgeräuschemissionen … Den ganzen Quatsch kann man hier nachlesen. In diesem Dokument werden die Fristen für die unterschiedlichen Reifen vorgeschrieben. Interessant wird es bei diesem Passus:

Bei Reifen der Klasse C3 (Lkw-Reifen nach ECE-R 54) die mit a) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung, die höher oder gleich 122 ist oder b) einer Tragfähigkeitskennzahl für Einfachbereifung, die niedriger oder gleich 121 ist und einem Symbol für die Geschwindigkeitskategorie, das niedriger oder gleich M ist, gekennzeichnet sind:

ab 01.Oktober 2009

Viele gängige Mud-Terrain (MT) und All-Terrain (AT) Reifen fallen nämlich unter die Norm ECE-R 54. Und nicht – wie teilweise inkorrekt geschrieben – unter PKW-Reifen. Letztere werden nämlich in 3 Schritten bis 2011 vom Markt genommen. Dies ist abhängig u.a. vom Loadindex. Nicht jeder MT/AT Reifen fällt automatisch unter diese Norm, aber eben die gängigsten bzw. sie wurden auf ECE-R 54 typisiert, obwohl auch eine Einstufung als PKW-Reifen möglich gewesen wäre. Bei Herstellern, die Geländewagenreifen bislang unter ECE-R 54 typisiert haben (z.B. Goodyear), kann die Typisierung umgestellt und in Kürze die S-Kennzeichnung eingeführt werden. Aber für viele Reifengrössen ist das nicht möglich.

Fakt ist: ab 1.10.2009 darf ein MT oder AT-Reifen ohne S-Kennzeichnung nicht mehr verkauft werden. Gleichwohl kann man Reifen, die bereits im Einsatz sind oder vor diesem Datum erworben wurden, weiterhin fahren (solange sie die gesetztlichen Vorgaben erfüllen).

Natürlich versuchen die Reifenhersteller die S-Kennzeichnung für Geländereifen zu bringen. Es ist zwar nur ein Nischenmarkt, aber auch eine europäische Verordnung und nicht nur auf Deutschland beschränkt. Daher haben die Hersteller schon ein Interesse auch nach dem 1.10.2009 eine entsprechende Auswahl an Reifen anzubieten für den europaweiten Absatz. Leider ist nur nicht so viel Druck auf der Pipeline wie beim größeren Standardreifen-Segment.

Das Gerücht, dass Michelin für den XZL die S-Kennzeichnung hat, stimmt nur bedingt. Dieser Reifen hat einen Loadindex von N und ist daher nicht an die die Regelung ECE-R 54 gebunden und benötigt keine S-Kennzeichnung bzw. erhält diese somit indirekt.

Die Reifenhändler/-hersteller haben im gleichen Atemzug ihre Bestände ohne S-Kennzeichnung abverkauft und bestimmte Reifentypen-/größen sind gar nicht mehr erhältlich, z.B. der BF Goodrich Mud-Terrain 255/85 R16. Das war nämlich meine Wahl. Dumm ist nur, dass in dieser Größe die Auswahl sehr eingeschränkt ist – ganz im Gegensatz zur gängigen Größe 265/75 R16 mit sehr großer Auswahl.


BF Goodrich hat bereits einen Nachfolger angekündigt, den Mud Terrain KM2. Dieser wird seit 2007 bereits in den USA verkauft. In Europa war er zunächst für Ende September 2008 angekündigt, dann 1. Juni 2009 und jetzt heißt es Juli/August. Auf meine Anfrage bei BF Goodrich erhielt ich nämlich folgende Antwort:

Die voraussichtliche Einführung des Mud Terrain T/A KM2 ist auf ca. Juli/August 2009 geplant.

Jetzt kann man nur hoffen. Auf Verdacht jetzt eine Alternative zu suche ist vermutlich kontraproduktiv und man ärgert sich nachher nur. Welche Alternativen gibt es:

  • Irgendwo noch einen Reifen in der gewünschten Größe auftreiben ohne S-Kennzeichung
  • Anderes Fabrikat (z.B. Toyo Open Country MT)
  • Andere Reifengröße, bei der noch Restbestände verfügbar sind
  • Warten auf die neuen Reifen mit S-Kennzeichnung
  • Michelin XZL kaufen 😉

Ich habe mich nach reiflicher Überlegung für die vorletzte Variante entschieden. Die anderen Varianten habe mich nicht so scharf gemacht. Ich wollte nicht mit einem Toyo Reifen durch die Gegend fahren, noch Umrüstaufwand produzieren oder jetzt einen Reifen kaufen, den man nicht mehr nachkaufen kann. Wenn der Michelin in 255/100 R16 nicht so ein Pizzacutter wäre, würde ich mir am liebsten diesen Reifen kaufen. Der macht nämlich richtig Krach auf der Straße. 😉 Und das Militär fährt den auch mit Sondergenehmigung.

Die Gretchenfrage ist, ob alle Größen z.B. beim KM2 auch wieder verfügbar sein werden oder es nur ein begrenztes Angebot wird.

Wieder mal haben die Bürokraten in Brüssel eine schwachsinnige Verordnung auf den Weg gebracht. Wenn selbst ein MT die S-Kennzeichnung erhält, dann brauche ich auch die Verordnung nicht – ehrlicherweise muss man zugeben, dass ein MT schon ein paar Dezibel auf die Straße bringt. Aber nichts im Vergleich zu den lauten LKW, Motorrädern oder sonstigen Absurditäten auf deutschen Straßen. Auch passend: Runderneuerte Reifen sind ausgenommen von der S-Kennzeichnung, dito alle Reifen ab ei
nem Loadindex von N. Alles was Krach macht, bleibt also aussen vor. Es geht wohl aus wie das Theater mit der Feinstaub-Plakette: Hornberger Schiessen². Selbst manch 20 Jahre alter Golf erhält die grüne Plakette, jeder hat 5 Euro bezahlt und ändern wird sich nichts. Nur viel Wind gemacht und ein Bürokrat mehr, der vermeintlich etwas für die Lärmbelästigung getan hat.
Irgendwie erinnert mich das an die Geschichte mit meinen Luftfilter. Den wollte der TÜV nämlich nur eintragen mit einer Dammschutzmatte unter der Motorhaube wegen der “Lärmbelästigung”. Hallo?! Ein Luftfilter und Lärm? Dämmschutzmatte bei Motorhaubenschlitzen wegen Abwärme?

Passenderweise ist bald Europa-Wahl. Ich muss mal schauen, ob es eine Partei gibt, die diesen Unsinn aus Brüssel beenden will. Edmund Stoiber hat wohl noch noch nicht viel bewegt mit der Entbürokratisierung.


Information zur ECE 117 vom Bundesverband-Reifenhandel (BRV VIP-Newsletter 10. September 2008)